Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Gültig für alle Leistungsverträge über www.grow-solutions.de zwischen Grow Solutions und unseren Kunden.

Inhalt

§ 1 Geltungsbereich § 2 Vertragsschluss § 3 Leistungsumfang § 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen § 5 Mitwirkungspflichten § 6 Lieferung & Termine § 7 Abnahme § 8 Gewährleistung & Mängelhaftung § 9 Haftungsbeschränkung § 10 Geistiges Eigentum & Nutzungsrechte § 11 Geheimhaltung & Datenschutz § 12 Kündigung & Vertragsbeendigung § 13 Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen GrowFree.org — Grow Beratung, Planung und Umsetzung (Patrick Dautert und Benjamin Dautert) (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Beratungs-, Planungs-, Installations- und Serviceleistungen im Bereich der Gewächshaus- und Indoor-Grow-Automatisierung.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) sowie gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit keine abweichende Regelung getroffen ist.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Mündliche Abreden und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Beschreibungen auf der Website dienen nur zur allgemeinen Information und sind nicht Vertragsbestandteil.

(2) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung und Terminen führen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilleistungen zu beauftragen, sofern dies der Auftragserfüllung dient und die Qualität nicht beeinträchtigt.

(4) Soweit Software, Steuerungslogik oder Konfigurationsdateien als Bestandteil der Leistung erstellt werden, gilt § 10 dieser AGB.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder der Preisliste des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen über 1.000 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes vor Beginn der Leistung zu verlangen.

(4) Im Verzugsfall gilt der gesetzliche Verzugszinssatz. Das Recht auf Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(5) Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Zugänge, Informationen und Genehmigungen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.

(2) Für Installations- und Wartungsarbeiten vor Ort sorgt der Auftraggeber für geeignete Arbeitsbedingungen, insbesondere ausreichende Beleuchtung, Zugang zu Strom- und Wasseranschlüssen sowie sicheren Zugang zu allen relevanten Bereichen.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Zusätzlich entstehende Kosten durch die Verzögerung trägt der Auftraggeber.

(4) Der Auftraggeber ist verantwortlich für eine regelmäßige Datensicherung aller Systeme, auf denen die gelieferte Software betrieben wird.

§ 6 Lieferung und Termine

(1) Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Ansonsten handelt es sich um unverbindliche Schätzungen.

(2) Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Lieferengpässe bei Dritten, behördliche Anordnungen) berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

(3) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

§ 7 Abnahme

(1) Sofern vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, hat der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmeldung abzunehmen.

(2) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, hat er die Mängel schriftlich zu benennen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

(3) Mit der Abnahme geht die Vergütungspflicht auf den Auftraggeber über. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Abnahme.

(4) Nutzt der Auftraggeber die erbrachte Leistung produktiv, gilt dies als konkludente Abnahme.

§ 8 Gewährleistung und Mängelhaftung

(1) Für Mängel an erbrachten Leistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.

(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen; anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel ausgeschlossen.

(3) Der Auftragnehmer hat das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Änderungen durch den Auftraggeber oder Eingriffe Dritter entstanden sind.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Produktionsausfälle ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers je Schadensfall auf den Auftragswert des betreffenden Projekts begrenzt.

§ 10 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Dokumentationen, Konfigurationsdateien und Softwaremodule bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.

(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertragsgemäßen Einsatz in seiner Anlage.

(3) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Verwertung der erstellten Materialien durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(4) Open-Source-Komponenten, die in der Lösung eingesetzt werden, unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Diese werden dem Auftraggeber auf Anfrage mitgeteilt.

§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind, dem Empfänger bereits bekannt waren oder die ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden.

(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers und den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO). Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abgeschlossen.

§ 12 Kündigung und Vertragsbeendigung

(1) Einmalverträge (Projektaufträge) können bis zum Beginn der Leistungserbringung schriftlich storniert werden. Bei Stornierung nach Beginn sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.

(2) Wartungs- und Serviceverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden; anderenfalls verlängern sie sich automatisch um weitere 12 Monate.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei dauerhafter Zahlungsverzögerung über 30 Tage oder wesentlicher Verletzung von Vertragspflichten.

(4) Nach Vertragsende werden auf Wunsch des Auftraggebers sämtliche ihm überlassenen Daten und Zugangsdaten gelöscht oder zurückgegeben.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Stand: 01.06.2026 — GrowFree.org — Grow Beratung, Planung und Umsetzung (Patrick Dautert und Benjamin Dautert), Berlin
Vorlage — vor gewerblichem Einsatz bitte rechtlich prüfen lassen.